ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE EINLAGERUNG VON MÖBELN
Die folgenden Nutzungsbedingungen sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen einem einzelnen Benutzer und Multy Service über die Nutzung Ihres Möbellagers.
1) Zahlung
-
Am Ersten eines jeden Monats wird eine Rechnung für die nächste Mietperiode ausgestellt.
-
Die Rechnung wird an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse weitergeleitet.
-
Der Mieter hat 8 Kalendertage Zeit, um den Rechnungsbetrag auf das Konto des Vermieters zu zahlen.
-
Sollte der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, keine Rechnung erhalten haben, entbindet dies den Mieter nicht von der Zahlung der Miete.
-
Wenn der Mieter mit der Miete 2 Monate im Rückstand ist, hat der Vermieter, Multy Service, das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen.
-
An jedem ersten Tag des Jahres werden die Möbellagerpreise an den Verbraucherpreisindex angepasst.
2) Dauer der Vereinbarung
-
Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit.
-
Der Mietvertrag beginnt mit dem Tag der Einlagerung der Gegenstände in das Lager.
-
Der Vertrag endet mit dem Tag, an dem die Gegenstände aus dem Lager entfernt werden.
3) Kündigung
-
Der Mieter ist nicht an Kündigungsfristen gebunden. Der Mieter kann Multy Service mit einer einfachen E-Mail benachrichtigen, wenn er den Lagerraum räumen möchte.
-
Ein Termin wird nach Absprache und unter Berücksichtigung der Planung festgelegt.
-
Der Vermieter kann den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen, die am Tag der Absendung der Kündigung per E-Mail beginnt. Der Vermieter muss die Kündigung nicht begründen.
-
Der Mieter kann im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung keine Entschädigung vom Vermieter verlangen.
4) Standard
-
Der Zugang der Rechnung gilt von Rechts wegen und gemäß Art. 1139 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Inverzugsetzung, ohne dass es einer Urkunde bedarf, und nur bis zum Ablauf der Frist.
-
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag ist der Schuldner nach Art. 1147 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Zahlung von Schadensersatz wegen Nichtzahlung, konventionell und nicht kürzbar auf 15 % festgelegt, mit einem Minimum von 150 €.
-
Ein Verzugszins von 8 % pro Jahr wird ebenfalls kraft Gesetzes und ohne Inverzugsetzung fällig.
-
. Alle weiteren Inkassokosten trägt der Mieter. Alle Reklamationen müssen innerhalb von fünf Tagen per Einschreiben erfolgen.
5) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
-
Nachdem der Vermieter dem Mieter die Beendigung des Vertrages mitgeteilt hat, hat der Mieter eine Frist von 30 Tagen, um seine Sachen aus dem Lagerraum zu entfernen.
-
Das Eigentum des Mieters kann vorbehaltlich der Begleichung der ausstehenden Schulden eingezogen werden.
-
Solange der Mieter seine ausstehenden Schulden nicht beglichen hat, darf er sein Eigentum nicht betreten.
-
Wenn der Mieter sein Eigentum nach Ablauf der Kündigungsfrist von 30 Tagen nicht entfernt hat, gehört das Eigentum von Rechts wegen Multy Service.
-
Mit Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Möbeldepots ermächtigt der Mieter Multy Service, den Hausrat zu verkaufen und mit dem Erlös die offenen Rechnungen zu begleichen.
-
Sollte sich nach der Liquidation herausstellen, dass der Verkaufswert die ausstehenden Rechnungen nicht deckt, wird die Differenz dennoch vom Mieter geschuldet.
6) Was behalten werden kann
-
Nachfolgend eine Auflistung der Gegenstände, die NICHT im Möbeldepot aufbewahrt werden dürfen:
-
Alle Lebensmittel, sowohl Frischfutter als auch Trockenfutter.
-
Brennstoffe: Brennspiritus, Verdünner und alle anderen
-
Der Kraftstofftank von Mopeds und Gartengeräten muss leer sein.
7) Inventar
-
Es obliegt dem Mieter, ein Inventar in zweifacher Ausfertigung zu erstellen.
-
Nach Unterzeichnung erhält jede Partei eine Kopie.
-
Der Vermieter kann nur die Mengen, nicht den Zustand der Ware unterschreiben.
-
Wenn der Mieter kein Inventar erstellt hat, kann er Multy Service in keinem Fall für Anomalien haftbar machen.
7) Versicherung
-
Jeder Kubikmeter, den der Mieter mit seinem Hausrat belegt, ist in der ersten Gefahr für 250 Euro/m³ versichert.
-
Wenn der Mieter diesen Betrag nicht für ausreichend hält, hat er die Möglichkeit, die Versicherung pro Quadratmeter zu den geltenden Sätzen zu erhöhen.
-
Nach einem möglichen Ereignis obliegt es dem Mieter, die Höhe des Schadens nachzuweisen.
-
Ohne vorab erstelltes Inventar wird die maximale Vergütung von 250 Euro/m³ erhoben. Die Beweiskraft verbleibt in jedem Fall beim Mieter.